unstverein Tauberbischofsheim e.V. gegründet 1981


Bericht FN TBB vom 10. April 2012

aus der Satzung

§  9 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus den 4 geschäftsführenden Vorständen :

1.Vorsitz; 2. Vorsitz; Kassenwart; Schriftführer sowie bis zu weiteren 4 Beiräten.Sie werden für die Dauer von 1 Jahr von der Mitgliederversammlung gewählt.Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Im Falle von Stimmengleichheitgibt der 1. Vorsitzende den Ausschlag bzw. im Falle von dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende.Der Vereinsvorstand ist berechtigt, zur Unterstützung seiner Arbeit mit weiteren Aktiven zusammenzuarbeiten. (=Arbeitsteams/ Gremien) Der Vorstand ist für die Arbeit des Vereins verantwortlich.

Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils im Rahmen ihrer Funktion.